Die Mietgebühr wird unter gewissen Voraussetzungen (siehe Mietbedingungen §6.1) beim Kauf eines Neugerätes angerechnet.

Mit der Online-Bestellung und Bezahlung der Mietgebühr akzeptieren Sie ebenso nachfolgende Mietbedingungen (§1 - §7).

§1 Überlassung und Verwendung

§1.1 Der Vermieter stellt dem jeweiligen Mieter oben genanntes Mietobjekt zeitlich beschränkt (zu Testzwecken) zur Verfügung.

§1.2 Es dürfen keinerlei Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden.

§1.3 Das Mietobjekt darf lediglich nur zu Erprobungszwecken verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Jede Verpfändung, Weitervermietung, Veräußerung oder sonstige Verfügung oder Belastung, welche dem Vermieter (Bioenergetik-Zentrum Deutschland GmbH) den Zugriff auf das Mietobjekt und dessen Wert beeinträchtigen oder erschweren kann, ist nicht zulässig.

§ 2 Mietzeit

§2.1 Die Mietzeit beträgt die ausgewählte bzw. angeklickte Mietdauer im Online-Shop. Die Mietdauer startet mit dem ersten Zustellversuch von unserem als Vermieter beauftragten Paketdienstleister, in der Regel DHL, bei der vom Mieter angegebenen Lieferadresse und endet mit dem Datum des Eintreffens des kompletten Lieferumfanges des Mietobjektes am Standort der Bioenergetik-Zentrum Deutschland GmbH in D-86688 Marxheim, Diepoldstraße 18.

§2.2 Wird das Mietobjekt aus Gründen, welche der Mieter zu vertreten hat, nicht zu dem unter §2 Abs. 1 bezifferten Zeitpunktes an den Vermieter wieder zurückgegeben, kann vom Vermieter der Gesamtwert des Mietobjektes dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Eventuelle zusätzliche Ansprüche an Schadenersatz bleiben unberührt.

§3 Mietgebühr

Für den Verleih des oben genannten Mietobjektes erhebt der Vermieter für die Dauer der unter § 2 Abs. 1 vereinbarten Mietzeit die ausgewählte bzw. angeklickte Mietgebühr im Online-Shop. Die Begleichung der Mietgebühr erfolgt über die jeweils möglichen Zahlungsarten/Dienstleister mittels dem Online-Shop des Vermieters. Jeder weitere zusätzliche Miet- / Verzugstag wird mit dem entsprechenden Tagessatz in Rechnung gestellt.

§4 Haftung bei Schäden und Sorgfaltspflicht

§4.1 Der Mieter ist verpflichtet zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem/den Mietobjekt(en). Werden das/die Miet-objekt(e) durch nicht sachgemäße Behandlung beschädigt oder in ihrem Wert gemindert, muss der Mieter für den daraus entstandenen Schaden haften. Dies gilt auch für den Fall, des Verlustes der/die Mietobjekt(e). Auch die Verpflichtung für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen, obliegt dem Mieter. Ein Vertretenmüssen des Mieters wird vermutet, es sei denn, er kann den Entlastungsbeweis führen.

§4.2 Jeder Verlust oder Schaden am Mietobjekt ist sofort dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat das Mietobjekt unmittelbar nach Erhalt auf etwaige (Transport)Schäden zu untersuchen und diese unverzüglich mitzuteilen; ansonsten gilt das Mietobjekt als in vertragsgemäßem Zustand zugestellt.

§5 Rücktritt

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden.

Das/Die Mietobjekt(e) sind nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, an den Vermieter zurückzugeben. Das Mietobjekt kann zu den Geschäftszeiten der Bioenergetik-Zentrum Deutschland GmbH persönlich zurückgegeben werden. Eine Rücksendung der Mietsache mittels eines Dienstleisters freier Wahl des Vermieters hat registriert zu erfolgen. Für einen eventuellen Verlust des/der Mietobjekt(e) beim Rückversand trägt der Mieter das Risiko.

§6 Zusätzliche Vereinbarungen

§6.1 Sollte sich der Mieter für einen Neuerwerb des zuvor gemieteten Produktes gleicher Gattung und Bauart während oder direkt zum Ende der Mietdauer entscheiden, erfolgt unter dem Vorbehalt des grundsätzlichen Angebots und der gleichzeitigen Verfügbarkeit eines neuen Produktes im Online-Shop des Vermieters, die Anrechnung einer in §3 bezeichneten Mietgebühr auf den regulären Kaufpreis eines Neuobjektes (Aktionspreise und Rabatte jeglicher Art beim Neuobjekt sind davon ausgeschlossen). Für Miet- / Verzugstage die über die Mietdauer hinausgehen erfolgt keine Gutschrift.

§6.2 Eine rechtzeitige und unbeschädigte Rücksendung/Rückgabe der/des Mietobjekt(e) ist voraussetzend für die Anrechnung der Mietgebühr.

§6.3 Eine Rückvergütung der Mietgebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen.

§6.4 Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung; Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.

§7 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein oder unwirksam oder nach Vertragsschluss undurchführbar oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung soll diejenige durchführbare und wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der undurchführbaren bzw. unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweisen sollte. Zusätze oder Änderungen zum Vertrag bedürfen ausdrücklich der Schriftform und sind nur durch diese wirksam bzw. gültig.